Kita-Kind sitzt im Gemüsegarten und hat einen Korb mit frisch geerntetem Gemüse for sich.
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BMEL unterstützt mehr Bio Lebensmittel in der Außer-Haus-Verpflegung

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert die Ausgaben zur Bio-Zertifizierung. Für Kitas und Schulen ist die komplette Kostenübernahme für die Bio-Zertifizierung und die Kontrolle in den ersten zwei Jahren vorgesehen. Für alle anderen Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung werden bis zu 80 % gefördert.

Für Kitas und Schulen komplette Kostenübernahme

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) startet eine neue Förderung, die es Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung erleichtert, Bio-Lebensmittel zu verwenden.  Mit der „Richtlinie zur Förderung der Ausgaben zur Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau“ (RIZERT-AHV) werden die Kosten für die Bio-Zertifizierung und Kontrolle in den ersten zwei Jahren mit bis zu 80 Prozent gefördert – für Kitas und Schulen sogar komplett.

„Tag für Tag essen rund 16 Millionen Menschen in Deutschland außer Haus. Darin liegt ein enormes Potenzial. Wir machen es leichter, mehr Bio in Kantinen, Mensen und Restaurants zu bringen – denn Ökolandbau schafft Mehrwerte für Artenvielfalt, Umwelt und Tierwohl. Gleichzeitig stärkt das die Nachfrage nach heimischen Bio-Produkten. Mit unserer Förderung helfen wir Betrieben, sich zertifizieren zu lassen und machen es für die Gäste einfacher, gut zu essen.“
Bundesminister Cem Özdemir

Die Förderung richtet sich an Unternehmen unabhängig von ihrer Größe oder Rechtsform. Voraussetzung ist, dass die Zertifizierung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen hat. Nach erfolgreichem Abschluss erfolgt die Erstattung der förderfähigen Kosten bis zu 3.500 Euro. Die Richtlinie tritt am 3. Februar 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2030.

Bitte beachten Sie:

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) möchte es Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) erleichtern, Bio-Lebensmittel zu verwenden und die Außer-Haus-Verpflegung nachhaltiger zu gestalten.

Leider sind wegen der zurzeit geltenden Restriktionen auf Grund der vorläufigen Haushaltsführung des Bundes aktuell keine Bewilligungen in der Förderrichtlinie RIZERT möglich. 

Das BMEL bittet um Verständnis und prüft vorliegende Anträge schnellstmöglich, sobald ein neuer Bundeshaushalt 2025 verkündet wird.

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