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FAQ

Antworten zu den häufigsten Fragen
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5. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten auf Bundes- und Länderebene für die Kita- und Schulverpflegung?

In Deutschland fällt der Bereich Bildung und damit das gesamte Kinderbetreuungs- und Schulwesen in den Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich der Bundesländer. Jedes Bundesland hat eigene Kinderbildungs- bzw. Schulgesetze, die z. T. durch Verordnungen oder Erlasse ergänzt werden. Diese regeln u.a. die Organisation der Ganztagsbetreuung in Kitas und Schulen bzw. beschreiben einen rechtlichen Rahmen für die Verpflegung. Auf Bundesebene stimmen sich die Länder in der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) bzw. Kultusministerkonferenz (KMK) über möglichst einheitliche Vorgehensweisen ab. Ein rechtlicher Rahmen ist durch die Gesetzgebung auf Bundesebene definiert.

Darüber hinaus gelten für Kitas und Schulen mit Verpflegungsangebot hygiene- und lebensmittelrechtliche Vorschriften zur Vermeidung von gesundheitlichen Gefahren. Kitas und Schulen sind damit Lebensmittelunternehmen und das unabhängig davon, in welchem Umfang sie Speisen abgeben. Dabei gibt es nicht nur ein zentrales Gesetz, vielmehr befasst sich sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene eine Vielzahl von Bestimmungen mit der Umsetzung des Lebensmittelrechts. Zum Weiterlesen "Rechtliche Rahmenbedingungen in Schulen" und "Rechtliche Rahmenbedingungen in Kitas".

Rechtliche Rahmenbedingungen zur Kitaverpflegung und Ernährungsbildung:

Rechtliche Rahmenbedingungen zur Schulverpflegung und Ernährungsbildung:

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